Posted on Juli 5th, 2010
Nach langer Zeit mal wieder was schickes.
Vor 2 Wochen habe ich bei mir zu Hause eine LAN-Party veranstaltet. Da mein derzeitiger PC 4 Jahre+ alt ist war es an der Zeit etwas neues hinzustellen.
Moderne PCs kosten jedoch etwa 600+, um aktuelle Spiele zocken zu können.
Daher die clevere Idee von mir:
PC übers Internet kaufen und nach 14 Tagen (oder auch früher) vom Kaufvertrag zurücktreten.
Gesagt getan:
Ich habe mir einen PC für 899€ bestellt und damit gut eine Woche lang gezockt. Der PC war keine individuelle Zusammenstellung und kann daher ohne Probleme zurückgeschickt werden.
Auch das lief einwandfrei.
Heute kam das Geld zurück. 899€.
Doch die Versandkosten von 10,95€ werden einbehalten.
Im Internet recherchiert und bei meiner Rechtsberatung angerufen brachte folgende Eregnisse:
Hinsendekosten müssen erstattet werden
Aber nicht genug. Der Bundesgerichtshof hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Fall übergeben.
Damit steht die grundlegende Frage noch aus, ob auch die Hinsendekosten erstattet werden müssen.
PS: Rücksendekosten, ab einem Wert von 40€, müssen laut Gesetz vom Verkäufer getragen werden.
Ich habe nun Alternate angeschrieben und auf das Urteil vom OLG Kalsruhe hingewiesen. Ich bin gespannt was passiert.
To be continued….
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